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Es gibt wohl nichts, was mit Infrarot nicht geheilt werden könne...so müsste man meinen! Aber leider ist Papier sehr geduldig und nimmt alles an, was der Druckerei in Auftrag gegeben wird...!

Leider werben dazu auch noch viele Fachpersonen in Hochglanzprospekten und unterstützen die Produkteverkäufe aktiv des jeweiligen Herstellers. Gut ist es also, dass bald die gesetzliche Grundlage geschafffen wird, dass medizinisches Personal keine Werbeaussagen mehr machen darf. Denn leider gilt vielfach: "Wer gut bezahlt (wird), wird mit positiven Werbeaussagen belohnt!" Das ist leider kein schlechter Scherz, sondern Tatsache.

Viele Werbemagazine und Werbeflyer preisen also die (unwahrscheinlichsten) therapeutischen Wirkungen an. So z.B:

  • Kreislaufaktivierung
  • Behandlung von Rheuma
  • Behandlung von Arthrose
  • Abtransport toxischer Stoffe
  • Erhöhung des Stoffwechsels
  • Erhöhung des Kalorienverbrauchs
  • Porentiefe Reinigung der Haut
  • Stärkung des Immunsystems
  • Mobilisierung der Abwehrkräfte
  • Gefässdehnung
  • Lösung von Verspannungen
  • Behandlung von Schmerzen
  • Herzgefässtraining: Verbesserte Kondition
  • Normalisierung des Blutdruckes
  • und vieles mehr!!!

Es gilt, die Produkte auf die unterschiedlichen Infrarotwellenlängen zu prüfen um abschliessend ein "Befund" vornehmen zu können. Tatsache und physikalisch belegbar ist:

Infrarot-A,
für effektivste Bestrahlung (da diese Strahlen am tiefsten in die Haut gehen) in IR-Kabinen und medizinischen Geräten, welche auch für den Privatanwender möglich sind (einige sprechend davon, dass dies nur Ärzten vorenthalten sei, das stimmt leider nicht). Hier wird von therapeutischem Infrarot gesprochen und es ist möglich, die oben genannten Wirkungen zu erzielen.

Infrarot-B,
besitzt, da diese Strahlen bereits in der oberen Hautoberschicht (durch Wassermoleküle) absorbiert werden, keine Tiefenwirkung, d.h. es sind reine Wellness-Infrarot-Kabinen oder Infrarot-Wärme-Kabinen, welche diese Strahlen abstrahlen. Oben genannte Wirkungen sind praktisch nicht zu erreichen.

Infrarot-C,
besitzt, da diese Strahlen bereits an der Hautoberfläche (durch Wasserdampf - Schweiss) absorbiert werden (z.T. bereits in der Luft), keine Tiefenwirkung, d.h. es sind reine Wellness-Infrarot-Kabinen oder Infrarot-Wärme-Kabinen, welche diese Strahlen abstrahlen. Oben genannte Wirkungen sind praktisch nicht zu erreichen.

Zusammengefasst:
Infrarot-B und Infrarot-C besitzen eine rein oberflächliche Wärmestrahlung! Infrarot-A ist als einzige Infrarotstrahlung fähig (schon physikalisch) in die Haut einzudringen und die therapeutischen Wirkungen wie oben beschrieben, möglicherweise zu erreichen.

Möchten Sie weitere Informationen? Wir haben einen umfassenden, wissenschaftlich orientierten Infrarotratgeber für Private sowie Medienschaffende zusammengestellt. Fordern Sie diesen an um eine gute Grundlage über aktuelles Infrarotwissen zu haben. Folgen Sie einfach diesem Link (hier klicken).

Sind Sie unsicher über eine Werbeaussage? Bitte schreiben Sie uns, wir geben gerne eine kurze Antwort dazu! Bitte an folgende Adresse:

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